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Sonderabschreibung im Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet

Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten

Information für alle Haus- und Wohnungseigentümer

In der Karte ist der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes eingezeichnet.

Als Eigentümer einer Immobilie innerhalb des Gebietes haben Sie die Möglichkeit, Sonderabschreibungen von Modernisierungs- und Instandhaltungskosten für Haus- und Wohneigentum in Anspruch zu nehmen, wenn diese nach den in dieser Broschüre aufgeführten Vorgaben umgesetzt werden. Zudem bestehen noch weitere Förderprogramme. Nähere Informationen finden Sie hierzu weiter unten.

WORUM GEHT ES?

Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Gemeinde Ohlstadt benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde Ohlstadt abzuschließen. Weitere Informationen hierzu enthalten die Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der §§ 7, 10 f und 11 a EStG in der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen vom 21.08.1998 (AllMBl Nr. 19/1998).

Ablaufbeschreibung für Sonderabschreibungen im Sanierungsgebiet

Erklärung

Bildrechte

Flyer

Modernisierungsvereinbarungsmuster