Sonderabschreibung im Sanierungsgebiet
bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten
Information für alle Haus- und Wohnungseigentümer
ÜBERBLICK ÜBER DAS SANIERUNGSGEBIET
In der folgenden Karte ist der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes eingezeichnet.
Als Eigentümer einer Immobilie innerhalb des Gebietes haben Sie die Möglichkeit,
Sonderabschreibungen von Modernisierungs- und Instandhaltungskosten für Haus- und
Wohneigentum in Anspruch zu nehmen, wenn diese nach den in dieser Broschüre aufgeführten
Vorgaben umgesetzt werden. Zudem bestehen noch weitere Förderprogramme. Nähere
Informationen finden Sie hierzu weiter unten.
WORUM GEHT ES?
Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen
an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne
des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in
Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Gemeinde Ohlstadt benötigt. Zur
Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der
Gemeinde Ohlstadt abzuschließen.
Weitere Informationen hierzu enthalten die Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der
§§ 7, 10 f und 11 a EStG in der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern und der Finanzen vom 21.08.1998 (AllMBl Nr. 19/1998).
- Weitere Information zum Ablauf
- Erklärung Gemeinde Ohlstadt wegen Bildrechte
- Muster der Modernisierungsvereinbarung Ohlstadt
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