Die Gemeinde Ohlstadt,

ein oberbayerisches Dorf, liegt in einer bezaubernden Landschaft am Alpennordrand, am Rande des Naturschutzgebietes "Murnauer Moos"

im BLAUEN LAND  Image   und in der Zugspitz-Region Image.

Wir freuen uns Sie auf der Informationsplattform unserer Gemeinde begrüßen zu dürfen und laden Sie ein, uns näher kennen zu lernen.
Neben einer herausragenden geografischen Lage im Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat Ohlstadt viel zu bieten.

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Aktuelles & Termine
  • Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Ohlstadt (Hebesatzsatzung)

    Der Gemeinderat Ohlstadt hat am 21. November 2024 den Erlass einer Satzung die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Ohlstadt zum 01. 01.2025 beschlossen. Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Ohlstadt.pdf
  • Wahl des 21. Deutschen Bundestages eventuell am 23. Februar 2025

    Nach dem Ampel-Aus könnte nach aktellem Stand eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden.  Auch alle Auslandsdeutschen können an den selbstverständlich an den Wahlen teilnehmen. Einfach das Antragsformular für Deutsche im Ausland downloaden.   Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht !! Wenn Sie sich für das Amt des/der Wahlhelfers/in interessieren, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Ohlstadt (Telefonnummer: 088416712-12 oder E-Mail meldeamt@ohlstadt.de)  
  • Der Blaue Land Bus ab 01.11.2024

    Das Blaue Land wird durch einen "On-Demand-Bus" eine neue Art der Mobilität erfahren. Mit dieser Kombination zwischen Bus und Taxi haben Sie künftig die Möglichkeit, sich nach einer rechtzeitigen Bestellung per Telefon oder App abholen und an deine Zieladresse fahren zu lassen. Hier finden Sie nähere Inforationen: Homepage der Blaue Land Bus
  • Information über den Baubeginn der Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten des Kanalnetzes und der Hausanschlussanlagen (Zone 2) der Gemeinde Ohlstadt

    Die Gemeinde Ohlstadt beabsichtigt ab dem 23.09.2024 mit den Sanierungs- und Instandsetzungs-arbeiten des örtlichen Regen- und Schmutzwasserkanalnetzes, im Bereich der Zone 2, zu beginnen.Diese Maßnahmen betreffen hauptsächlich nur das östlich gelegene „Oberdorf" von Ohlstadt.Das Baufeld liegt auf der Ostseite der Staatsstraße St2562 (Partenkirchner Straße / Schwaigangerstraße).Siehe hierzu auch den in grün gekennzeichneten Baustellenbereich (Zone 2) auf der Übersichtskarte.Das von der Gemeinde Ohlstadt beauftragte Unternehmen, die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH,wird die dabei zu verrichtenden Arbeiten in den einzelnen verschiedenen Bereichen und Teilgebietenimmer entweder abschnittsweise oder komplett straßenzugweise vornehmen.Die gesamten Maßnahmen werden voraussichtlich erst frühestens Ende Dezember 2024 beendet werden. Im Zuge der Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ist leider mit erheblichen Behinderungeninfolge der dadurch teilweise erforderlichen Straßenvollsperrungen bzw. Teilsperrungen zu rechnen.Dies betrifft sowohl den Durchgangsverkehr als auch die Zufahrten auf die privaten Grundstücke und Felder.Die Gemeinde Ohlstadt möchte sich hierfür schon im Vorfeld für die bei Ihnen entstehendenUnannehmlichkeiten, Behinderungen und den entstehenden Baustellenlärm entschuldigen. Übersichtslageplan Gemeinde Ohlstadt Zone 2
  • Stellenausschreibung der Gemeinde Ohlstadt

    Ausschreibung Bauhof Mitarbeiter/in Ausschreibung Reinigungskraft Rathaus Rettungsschwimmer/in
  • NEU - Ohlstadt.de jetzt auch bei Instagram

    Ab sofort können Sie uns auch auf Instagram folgen und dort Aktuelles aus Ohlstadt erfahren.Wir freuen uns über „Follower" und „♥️" von Ihnen und stehen bei Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung. https://www.instagram.com/ohlstadt.de/ NEU - Ohlstadt.de jetzt auch bei Instagram
  • Einbahnstraßenregelung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15

    Aufgrund der Baumaßnahmen am Schwaigweg 1/Am Dorfbach 15 kommt es zu folgenden Änderungen in der Verkehrsführung: - Einbahnstraße: Ab sofort erfolgt ab dem Schwaigweg 1 in Richtung Am Dorfbach eine Einbahnstraßenregelung.- Umleitung: Die Umleitung erfolgt über die Kirchstraße – Hauptstraße – Hagrainstraße.- Haltverbot: In der Kirchstraße gilt aufgrund der Baumaßnahme ein absolutes Haltverbot.- Zufahrt Schulstraße: Die Zufahrt bis zur Schulstraße bleibt weiterhin frei. Wir bitten Sie die o.g. Regelungen zu beachten, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.Vielen Dank für Ihr Verständnis. Einbahnstraßenregelung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15  
  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern

    Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Unternehmen geht, gibt es vermutlich viele Fragen und Unsicherheiten. Es gibt aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen, die von einer ganzen Reihe verschiedener Leistungsträger angeboten werden. Wer nicht regelmäßig mit der Materie befasst ist, verliert sich leicht im Dschungel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Information